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   BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82   

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https://dejure.org/1983,4435
BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82 (https://dejure.org/1983,4435)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1983 - 6 C 48.82 (https://dejure.org/1983,4435)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 6 C 48.82 (https://dejure.org/1983,4435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und einer auf die maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe der Gründe - Entscheidung über das Anerkennungsbegehren eines Wehrpflichtigen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82
    Wie der beschließende Senat insbesondere in BVerwGE 61, 365 näher ausgeführt hat, muß in Kriegsdienstverweigerungssachen aufgrund des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen maßgebend gewesen sind.
  • BVerwG, 06.06.1980 - 6 C 113.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1983 - 6 C 48.82
    Das bedeutet jedoch nicht, daß sich das Verwaltungsgericht mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens auseinandersetzen muß; vielmehr genügt die Anführung der tragenden Gründe (vgl. Urteil vom 6. Juni 1980 - BVerwG 6 C 113.79 -).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es ohne Bedeutung, ob die Verwendung des früheren Beamten im öffentlichen Dienst als Beamter, als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, so daß Einkommenserzielung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auch dann vorliegt, wenn Arbeitsentgelt - wie vorliegend - aufgrund eines privatrechtlichen Angestelltenverhältnisses erzielt wird (vgl BVerwGE 22, 1, 3; 29, 118, 120; Urteil vom 16. Juli 1984 - 6 C 48.82, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4 mwN; Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 53 BeamtVG Rz 9, Stand Februar 1992; Schütz, Beamtenversorgungsgesetz, 1980, § 53 Rz 2; zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz BVerfGE 27, 364, 371 f; 33, 44, 51 f; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Juli 1984, aaO).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es ohne Bedeutung, ob die Verwendung des früheren Beamten im öffentlichen Dienst als Beamter, als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, so daß Einkommenserzielung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auch dann vorliegt, wenn Arbeitsentgelt - wie vorliegend - aufgrund eines privatrechtlichen Angestelltenverhältnisses erzielt wird (vgl BVerwGE 22, 1, 3 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]; 29, 118, 120; Urteil vom 16. Juli 1984 - 6 C 48.82, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4 mwN; Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 53 BeamtVG Rz 9, Stand Februar 1992; Schütz, Beamtenversorgungsgesetz, 1980, § 53 Rz 2; zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz BVerfGE 27, 364, 371 f; 33, 44, 51 f; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Juli 1984, aaO).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es ohne Bedeutung, ob die Verwendung des früheren Beamten im öffentlichen Dienst als Beamter, als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, so daß Einkommenserzielung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auch dann vorliegt, wenn Arbeitsentgelt - wie vorliegend - aufgrund eines privatrechtlichen Angestelltenverhältnisses erzielt wird (vgl BVerwGE 22, 1, 3 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]; 29, 118, 120; Urteil vom 16. Juli 1984 - 6 C 48.82, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4 mwN; Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 53 BeamtVG Rz 9, Stand Februar 1992; Schütz, Beamtenversorgungsgesetz, 1980, § 53 Rz 2; zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz BVerfGE 27, 364, 371 f; 33, 44, 51 f; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Juli 1984, aaO).
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